WALZASPHALT-DICHTSCHICHT.
Technische Details.
Die DEUSEAL®-Dichtschicht besteht aus einem hohlraumarmen Walzasphaltmischgut und kann in einer Dicke zwischen 35–45 mm eingebaut werden.
DEUSEAL® darf in Lager- und Abfüllanlagen (L- und A-Anlagen) von JGS- sowie von Biogasanlagen verwendet werden, in denen ausschließlich Gärsubstrate landwirtschaftlicher Herkunft nach §2 (8) AwSV, außer pflanzenölhaltigen Gärsubstraten, eingesetzt werden.
PRODUKTEIGENSCHAFTEN.
In Anlehnung an die RStO
Tafel 1, Belastungsklasse 0,3
Tafel 1, Belastungsklasse 1,0
Beanspruchungsprofil
- Befahren mit Traktoren
- Fahrzeuge mit Stollenbereifung
- gelegentliche Befahrung
- Befahren mit Traktoren & schweren LKW
- Stollenbereifung
- häufige Befahrung
Asphaltdeckschicht
4 cm (Dichtschicht)
4 cm (Dichtschicht)
Asphalttragschicht
10 cm
14 cm
Ungebundene Unterlage
Ev2 mindestens 100 MPa
Zur Erzielung dieser Anforderung ist es evtl. notwendig, den oberen Bereich (15–20 cm) der Frostschutzschicht gemäß TL SoB-StB durch z. B. weit gestufte Baustoffgemische (RC-Gemische) oder eine
Verfestigung zu verbessern.
Frostschutzschicht (nach Dicke des frostsicheren
Oberbaus) gemäß ZTV SoB-StB
Ev2 mindestens 120 MPa
Zur Erzielung dieser Anforderung ist es evtl. notwendig, den oberen Bereich (15–20 cm) der Frostschutzschicht gemäß TL SoB-StB durch z. B. weit gestufte Baustoffgemische (RC-Gemische) oder eine
Verfestigung zu verbessern.
Frostschutzschicht (nach Dicke des frostsicheren Oberbaus) gemäß ZTV SoB-StB
Anstehender Untergrund
Ev2 mindestens 45 MPa
Ev2 mindestens 45 MPa
Diese Tabelle gilt als Anwendungsbeispiel und kann als Hinweis für den Fachplaner dienen; letztendlich sind die Anforderungen durch ihn unter Berücksichtigung der baumaßnahmenspezifischen Randbedingungen festzulegen.
Flächenbefestigung.
PRODUKTHINWEISE.
Werden seitens des Sachverständigen geringfügige Mängel festgestellt, so hat der Betreiber sechs Monate Zeit diese von einem Fachbetrieb gemäß §62 der AwSV beseitigen zu lassen. Erhebliche und gefährliche Mängel sind unverzüglich abzustellen. Bei Feststellung eines gefährlichen Man-gels ist die Anlage ohne Verzug außer Betrieb zu setzen.
Durch das Befahren der DEUSEAL® -Dicht-schicht mit schweren grobstolligen La-degeräten sind rezepturbedingt (binde-mittelreich/geringer Hohlraumgehalt) Reifenabdrücke nicht auszuschließen. Die Ein-/Abdrücke stellen jedoch keinen technischen Mangel dar, sondern ledig-lich eine optische Beeinträchtigung in der Asphaltoberflächenstruktur, die keinerlei Einfluss auf die Nutzungseigenschaften der Dichtschicht darstellen.
Bei der Instandsetzung von Abdichtungs-systemen in bestehenden JGS-Anlagen hat der Betreiber die Bauzustandsbegutach-tung und das darauf abgestimmte Instand-setzungskonzept sowie die Überprüfung des ordnungsgemäßen Zustandes des wiederhergestellten Bereiches bei einem fachkundigen Planer zu veranlassen. Für die Instandsetzung ist anschließend ein nach §62 der AwSV zugelassener WHG Fachbetrieb zu beauftragen.
Praktische Erfahrungen haben gezeigt, dass aus den abgedeckten Einlagerungs-bereichen Silage mit Gärsäften auf die freien Asphaltflächen herausgetragen wer-den können, z. B. mit Radladern. Hierdurch werden diese Bereiche durch Sonnenein-strahlung und Zutritt von Sauerstoff auf die Gärstoffe besonderen chemischen und physikalischen Beanspruchungen ausge-setzt, die u. U. über die allgemeine Säure-resistenz des Asphaltes nicht aufgefangen werden und somit zu Schäden führen kön-nen. Unter der abgedeckten Silage bleibt der Asphalt trotz Wärmeentwicklung und Gärsaftbildung unbeeinflusst.
Eine Vermeidung dieses Schadenspoten-tials besteht grundsätzlich nur bei abso-luter Sauberkeit. Nach Beendigung der Arbeiten innerhalb des Silos wird daher dringend empfohlen, die Fläche vor dem Einlagerungsbereich regelmäßig gründlich zu reinigen (vgl. Punkt 9 der Einbau- und Verarbeitungsanweisung). Die Reinigung der Nutzfläche ist in der Betriebsanwei-sung der Anlage zu berücksichtigen.
Es wird empfohlen, prozessbeschleunigen-de Mittel nicht zu verwenden, da die Aus-wirkungen auf die DEUSEAL®-Dichtschicht nicht bekannt sind. Durch die Zugabe sol-cher Mittel und die dadurch verbundene Veränderung des Säuregehaltes des ein-gelagerten Stoffes können Schäden an der Dichtschicht nicht ausgeschlossen werden. Sollten diese dennoch zur Anwendung kommen, ist vorab ein möglicher Einfluss auf die Dichtschicht zu prüfen.
BETREIBERPFLICHTEN.
Regelmäßige Kontrollen
Die DEUSEAL®-Dichtschicht ist gemäß der Allgemein bauaufsichtlichen Zulassung mindestens einmal jährlich vom Betreiber visuell zu kontrollieren. Bei der visuellen Kontrolle ist u. a. die Oberfläche der Dichtschicht auf Veränderungen, z. B. Aufweichungen zu überprüfen.
Weitere Prüfintervalle sind der Verordnung über Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) zu entnehmen. Werden
hierbei geringfügige Mängel festgestellt, sind diese innerhalb von sechs Monaten von einem qualifizierten Fachbetrieb (§62 der AwSV) zu beseitigen. Erhebliche und gefährliche Mängel sind unverzüglich abzustellen.
Reinigung der Nutz- und Lagerflächen
Um ein mögliches Schädigungspotential durch chemische und physikalische Beanspruchungen zu minimieren, ist es zwingend notwendig, die Dichtflächen vor dem Einlagerungsbereich regelmäßig zu reinigen.
Die Reinigung der Nutz- und Lagerflächen ist in der Betriebsanweisung der Anlage entsprechend zu berücksichtigen.
KONTAKTPERSON VOR ORT FINDEN.
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